Berlzop-Partnerprogramm
Vorabfassung vor dem Verkaufsstart. Der Verkauf ist noch gesperrt; eine Bestellung ist derzeit nicht möglich. Die folgenden Texte beschreiben die vorgesehenen Vertragsregeln ab dem Verkaufsstart und bestätigen keine bereits verfügbaren Bestell-, Kündigungs-, Widerrufs- oder Provisionsabläufe. Die automatische KI-Bearbeitung neuer Supportfälle bleibt bis zur geprüften Anbieteranbindung gesperrt.
Das Partnerprogramm beginnt mit dem Verkaufsstart. Eine Provisionsberechnung oder Auszahlung gibt es vorher nicht; der Auszahlungsweg wird vor dem Start getrennt geprüft und bekanntgegeben.
1. So funktioniert es
1.1 Werber erhalten für Kunden, die sie direkt geworben haben, eine Provision aus den bezahlten Website-Verträgen dieser Kunden. Die Zuordnung erfolgt serverseitig über den Berlzop-Anmeldelink des Werbers; sie ist danach unveränderlich.
1.2 Werber und geworbene Kunden bleiben getrennte Konten. Ein Werber erhält keinen Zugriff auf Inhalte oder Daten seiner geworbenen Kunden.
2. Provision
2.1 Die Provision beträgt 20 Prozent des Nettobetrags je bezahltem Monat des geworbenen Kunden, für höchstens zwölf bezahlte Monate. Das Programm ist einstufig: Nur direkt geworbene Kunden zählen; eine mehrstufige Vermittlung gibt es nicht (§ 16 Abs. 2 UWG).
2.2 Ein bezahlter Monat ist eine abgerechnete und tatsächlich bezahlte Vertragsperiode nach den AGB. Nicht bezahlte Monate verlängern die Zwölf-Monats-Grenze nicht.
2.3 Die Provision wird zuerst als Gutschrift im Partnerkonto erfasst. Eine Auszahlung erfolgt ab einem Guthaben von 50 €, frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist des jeweiligen Monats und nur, solange keine Rückbuchung offen ist.
2.4 Bei Rückbuchung oder Storno eines Monats entfällt dessen Provision. Bereits ausgezahlte Beträge zu später rückgebuchten Monaten werden mit künftigen Gutschriften verrechnet.
3. Werberechte und Grenzen
3.1 Werbung erfolgt mit den von Berlzop bereitgestellten Links und Angaben. Unaufgeforderte Massenwerbe-E-Mails (Spam) sind untersagt; der Werber hält die Regeln des UWG und der DSGVO ein.
3.2 Die eigene Betreiberin oder der Betreiber erhält keine Eigenprovision: Verträge, die Berlzop selbst abschließt, zählen nicht als geworben.
3.3 Berlzop kann das Partnerkonto bei Missbrauch oder Rechtsverstößen nach Ankündigung sperren; bereits verdiente und auszahlbare Provisionen daraus bleiben unberührt.
4. Steuern
4.1 Die Provision ist gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtig; der Werber ist für seine steuerliche Behandlung selbst verantwortlich.
5. Änderungen
5.1 Änderungen dieser Bedingungen werden vorab per E-Mail angekündigt; für laufende Provisionen aus schon geworbenen Kunden gilt weiterhin die Fassung bei deren Bestellung, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Fragen zum Programm: kontakt@berlzop.de, Telefon: +49 2621 9189000.